Allgemeine Geschäftsbedingungen

AVV

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Nach Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

1.1 Gegenstand der Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Leistungserbringung gemäß Leistungsbeschreibung ​und AGB (nachfolgend Hauptvertrag), soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch IONOS (nachfolgend Auftragnehmer) als ​Auftragsverarbeiter für den Kunden als Verantwortlicher (nachfolgend Auftraggeber) gemäß Art. 28 DSGVO erfolgt. Dies umfasst alle Tätigkeiten, ​die der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Dies gilt auch, sofern der Auftrag nicht ​ausdrücklich auf diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verweist.


1.2 Die Dauer der Verarbeitung richtet sich nach der tatsächlichen Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers durch den

Auftragnehmer.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

2.1 Die Art der Verarbeitung umfasst alle Arten von Verarbeitungen im Sinne der DSGVO zur Erfüllung des Auftrags.

2.2 Zwecke der Verarbeitung sind alle zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung (siehe hierzu auch Anhang 1 Leistungsbeschreibung),

insbesondere im Bereich Cloud-Dienstleistungen, Hosting, Software as a Service (SaaS) und IT-Support, erforderlichen Zwecke.

3. Art der personenbezogenen Daten und Kategorien von Betroffenen

3.1 Die Art der verarbeiteten Daten bestimmt der Auftraggeber durch die Produktwahl, die Konfiguration, die Nutzung der Dienste und die ​Übermittlung von Daten. Siehe hierzu auch die Leistungsbeschreibung Anhang 1.


3.2 Die Kategorien von Betroffenen bestimmt der Auftraggeber durch die Produktwahl, die Konfiguration, die Nutzung der Dienste und die

Übermittlung von Daten. Siehe hierzu auch die Leistungsbeschreibung Anhang 1.

4. Verantwortlichkeit und Verarbeitung auf dokumentierte Weisungen

4.1 Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere

für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich ​(»Verantwortlicher« im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Dies gilt auch im Hinblick auf die in dieser Vereinbarung geregelten Zwecke und Mittel der ​Verarbeitung.


4.2 Die Weisungen werden anfänglich durch den Hauptvertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in

einem elektronischen Format (Textform) durch einzelne Weisungen geändert werden (Einzelweisung). Mündliche Weisungen sind unverzüglich

schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Bei Änderungsvorschlägen teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, welche Auswirkungen sich auf

die vereinbarten Leistungen, insbesondere die Möglichkeit der Leistungserbringung, Termine und Vergütung ergeben. Ist dem Auftragnehmer die

Umsetzung der Weisung nicht zumutbar, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verarbeitung zu beenden und den Vertrag außerordentlich zu

kündigen. Die Entgeltpflicht des Auftraggebers entfällt mit der Einstellung der Leistung durch den Auftragnehmer. Eine Unzumutbarkeit liegt

insbesondere vor, wenn die Leistungen in einer Infrastruktur erbracht werden, die von mehreren Auftraggebern / Kunden des Auftragnehmers

genutzt wird (Shared Services), und eine Änderung der Verarbeitung für einzelne Auftraggeber nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

4.3 Die vertraglich vereinbarte Datenverarbeitung findet in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des

Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt, sofern nicht zur Erbringung der Leistung der Datentransfer in Drittstaaten erforderlich

ist. Für den Fall, dass eine Übermittlung in einen Drittstaat erfolgt, stellt der Auftragnehmer sicher, dass die Voraussetzungen nach Art. 44 ff.

DSGVO erfüllt sind.

5. Rechte des Auftraggebers, Pflichten des Auftragnehmers

5.1 Der Auftragnehmer darf Daten von betroffenen Personen nur aufgrund dokumentierter Weisungen des Auftraggebers verarbeiten. Die ​Weisungen werden zu Beginn durch den Vertrag festgelegt. Keine Weisungsbindung liegt jedoch vor, wenn ein Ausnahmefall im Sinne des Artikel ​28 Abs. 3 a) DSGVO gegeben ist (Verpflichtung nach dem Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates). Dies bezieht sich auch auf ​Übermittlungen von personenbezogenen Daten an Drittländer oder internationale Organisationen.Besteht eine Verarbeitungspflicht entgegen

einer Weisung, so informiert der Auftragnehmer vor der Verarbeitung den Auftraggeber über die entsprechende rechtliche Anforderung. Es sei ​denn, das betreffende Recht verbietet eine solche Information wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses. Der Auftragnehmer informiert den ​Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen anwendbare Gesetze verstößt. Der Auftragnehmer darf die ​Umsetzung der Weisung solange auszusetzen, bis sie vom Auftraggeber bestätigt oder abgeändert wurde. Die Weisungen sind durch den ​Auftraggeber zu dokumentieren und mindestens für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufzubewahren.


5.2 Der Auftragnehmer unterstützt angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit den Auftraggeber mit geeigneten technischen und

organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Ansprüche der betroffenen Personen nach Kapitel III der DSGVO. Der Auftragnehmer ist

berechtigt, für diese Leistungen eine angemessene Vergütung vom Auftraggeber zu verlangen, soweit die Unterstützung nicht aufgrund eines

Gesetzes- oder Vertragsverstoßes durch den Auftragnehmer erforderlich wurde. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine

Kosteninformation zukommen lassen.

5.3 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden

Informationen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für diese Leistungen

eine angemessene Vergütung vom Auftraggeber zu verlangen, soweit die Unterstützung nicht aufgrund eines Gesetzes- oder Vertragsverstoßes

durch den Auftragnehmer erforderlich wurde. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine Kosteninformation zukommen lassen.

5.4 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Mitarbeiter und anderen für den

Auftragnehmer tätigen Personen untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner gewährleistet der Auftragnehmer, dass

sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen

gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Gleiches gilt für das Sozialgeheimnis, das Fernmeldegeheimnis nach § 3 TTDSG und – in

Kenntnis der Strafbarkeit – für die Wahrung von Geheimnissen der Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB. Die Vertraulichkeits-/

Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort.

5.5 Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des

Auftraggebers bekannt werden. Der Auftragnehmer trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher

nachteiliger Folgen für die betroffenen Personen.

5.6 Der Auftragnehmer gewährleistet die schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Art. 38 und 39 DS-GVO

ausübt. Eine Kontaktmöglichkeit wird auf der Webseite des Auftragnehmers veröffentlicht.

5.7 Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers entweder alle

personenbezogenen Daten oder gibt sie dem Auftraggeber zurück, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder nach dem anwendbaren Recht eines

Mitgliedstaates eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Macht der Auftraggeber von diesem Wahlrecht keinen

Gebrauch, gilt die Löschung als vereinbart. Wählt der Auftraggeber die Rückgabe, kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung

verlangen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine Kosteninformation zukommen lassen.

5.8 Machen betroffene Person Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO geltend, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der

Abwehr der Ansprüche im Rahmen seiner Möglichkeiten. Der Auftragnehmer kann hierfür eine angemessene Vergütung verlangen, soweit die

Schadensersatzansprüche nicht auf einem Gesetzes- oder Vertragsverstoßes durch den Auftragnehmer beruhen.

6. Pflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er bei der Durchführung des Auftrags Fehler oder ​Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.


6.2 Im Falle der Beendigung verpflichtet sich der Auftraggeber, diejenigen personenbezogenen Daten vor Vertragsbeendigung zu löschen, die er

in den Diensten gespeichert hat.

6.3 Auf Anforderung des Auftragnehmers benennt der Auftraggeber einen Ansprechpartner in Datenschutzangelegenheiten.

7. Anfragen betroffener Personen

Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet ​den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Auftraggeber dazu ermächtigt. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der ​Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. ​Bei der Erfüllung seiner Pflichten befolgt der Auftragnehmer die Weisungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn das

Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird.


8. Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 DSGVO

8.1 Der Auftragnehmer ergreift in seinem Verantwortungsbereich geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen,

dass die Verarbeitung gemäß den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person ​gewährleistet. Der Auftraggeber ergreift in seinem Verantwortungsbereich gemäß Art. 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische ​Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung ​auf Dauer sicherzustellen.


8.2 Die aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers sind unter diesem Link einsehbar. Der Auftragnehmer stellt

klar, dass es sich bei den unter dem Link aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen lediglich um Beschreibungen technischer

Art handelt, welche nicht als Bestandteil dieser Vereinbarung anzusehen sind.

8.3 Der Auftragnehmer betreibt ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen

zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 Abs. 1 lit. d) DSGVO.

8.4 Der Auftragnehmer passt die getroffenen Maßnahmen im Laufe der Zeit an die Entwicklungen beim Stand der Technik und die Risikolage an.

Eine Änderung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, sofern das Schutzniveau

nach Art 32 DSGVO nicht unterschritten wird.

9. Nachweis und Überprüfung

9.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO

niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht im Einzelfall Überprüfungen - einschließlich Inspektionen -, die vom Auftraggeber oder ​einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Verschwiegenheitserklärung vom ​Auftraggeber und von dessen beauftragten Prüfer zu verlangen, welche den Auftraggeber aber nicht daran hindern soll, selbst Nachweise

gegenüber der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde zu erbringen. Unmittelbare Wettbewerber des Auftraggebers oder Personen, die für ​unmittelbare Wettbewerber des Auftraggebers tätig sind, kann der Auftragnehmer als Prüfer ablehnen.


9.2 Als Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten reicht dem Auftraggeber in der Regel die vorliegende Zertifizierung

nach ISO 27001 aus. Das jeweils aktuelle Zertifikat stellt der Auftragnehmer auf seiner Webseite zur Verfügung.

9.3 Sofern der Auftraggeber auf Basis tatsächlicher Anhaltspunkte berechtigte Zweifel daran geltend macht, dass die vorbezeichneten

Zertifizierungen zureichend oder zutreffend sind, oder besondere Vorfälle im Sinne von Art. 33 Abs. 1 DSGVO im Zusammenhang mit der

Durchführung der Auftragsverarbeitung für den Auftraggeber dies rechtfertigen, kann er Vor-Ort-Kontrollen durchführen. Diese können zu den

üblichen Geschäftszeiten ohne übermäßige Störung des Betriebsablaufs in der Regel nach Anmeldung (wenn nicht eine Kontrolle ohne Anmeldung

erforderlich erscheint, weil andernfalls der Kontrollzweck gefährdet wäre) durchgeführt werden. Das Inspektionsrecht des Auftraggebers hat das

Ziel, die Einhaltung der einem Auftragsverarbeiter obliegenden Pflichten gemäß der DSGVO und dieses Vertrages zu überprüfen. Der

Auftragnehmer wird aktiv an der Durchführung der Kontrolle mitwirken.

9.4 Für Informationen und Unterstützungshandlungen kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen, soweit die Kontrolle nicht

wegen eines Gesetzes- oder Vertragsverstoßes durch den Auftragnehmer erforderlich wurde. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab

eine Kosteninformation zukommen lassen.

10. Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter)

10.1 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO zur ​Vertragserfüllung einzusetzen.


10.2 Die aktuell eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter sind in Anhang 2 aufgeführt. Der Auftraggeber erklärt sich mit deren Einsatz

einverstanden.

10.3 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn er eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer

Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Der Auftraggeber kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben.

10.4 Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung kann nur aus einem sachlichen Grund innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information

über die Änderung gegenüber dem Auftragnehmer erhoben werden. Im Fall des Einspruchs kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl die

Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder - sofern die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung für den

Auftragnehmer nicht zumutbar ist - die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist

(mindestens 14 Tage) nach Zugang des Einspruchs einstellen. Mit dem Zeitpunkt der Leistungseinstellung durch den Auftragnehmer entfällt die

Entgeltpflicht des Auftraggebers.

10.5 Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so obliegt es dem Auftragnehmer, seine datenschutzrechtlichen Pflichten

aus diesem Vertrag auf den weiteren Auftragsverarbeiter zu übertragen. Der Auftragnehmer stellt insbesondere durch regelmäßige Überprüfungen

sicher, dass die weiteren Auftragsverarbeiter die technischen und organisatorischen Maßnahmen einhalten.

11. Haftung und Schadensersatz

11.1. Im Fall der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch eine betroffene Person nach Art. 82 DSGVO verpflichten sich die ​Parteien, sich gegenseitig zu unterstützen und zur Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts beizutragen.


11.2. Die zwischen den Parteien im Hauptvertrag zur Leistungserbringung vereinbarte Haftungsregelung gilt auch für Ansprüche aus dieser

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und im Innenverhältnis zwischen den Parteien für Ansprüche Dritter nach Art 82 DSGVO, außer soweit

ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

12. Vertragslaufzeit, Sonstiges

12.1 Die Vereinbarung beginnt mit dem Abschluss durch den Auftraggeber. Sie endet mit Ende des letzten Vertrages unter der jeweiligen ​Kundennummer. Sollte eine Auftragsverarbeitung noch nach Beendigung dieses Vertrages stattfinden, gelten die Regelungen dieser ​Vereinbarungen bis zum tatsächlichen Ende der Verarbeitung.


12.2 Der Auftragnehmer kann die Vereinbarung nach billigem Ermessen mit angemessener Ankündigungsfrist ändern. Insbesondere behält er

sich ausdrücklich vor, die vorliegende Vereinbarung einseitig zu ändern, sofern sich wesentliche rechtliche Änderungen im Bezug auf diese

Vereinbarung ergeben. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Bedeutung der geplanten Änderung gesondert hinweisen und darüber

hinaus dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Erklärung eines Widerspruchs einräumen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber in der

Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht. Im Falle eines

Widerspruchs durch den Auftraggeber, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

12.3 Der Auftraggeber erkennt diese Vereinbarung als Teil der AGB über die/das von ihm gebuchte/n Produkt/e an. Bei etwaigen Widersprüchen

gehen Regelungen dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung den Regelungen des Hauptvertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser

Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen nicht.

12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers. Dieser

gilt vorbehaltlich eines etwaigen ausschließlich gesetzlichen Gerichtsstandes. Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der

Bundesrepublik Deutschland.

12.5 Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder

Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber

unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren,

dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als »Verantwortlicher « im Sinne der DSGVO liegen.

Version 1.2 ​Stand: 06/2023

Dieses Dokument ist online unter folgender Adresse abrufbar: ​https://www.ionos.de/terms-gtc/avv/

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